
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 20.01.2009
AGB für öffentliche Trainings
AGB für interne Trainings
FÜR ÖFFENTLICHE TRAININGS
1. Anmeldung und Teilnahmegebühr:
Ihre Anmeldung wird mit unserer Anmeldebestätigung für beide Seiten verbindlich. Unsere Seminarpreise verstehen sich zuzüglich Ust., Hotel und Verpflegung. Etwa 4 Wochen vor Seminarbeginn erhalten Sie Vorinformationen betreffend Hotel, Anreise, Vorbereitung sowie die Rechnung (diese ist vor Seminarbeginn fällig). Nicht vollständig in Anspruch genommene Leistungen erstatten wir nicht. Trainingszeiten entnehmen Sie bitte der Terminübersicht.
2. Hotel:
Die Hotelreservierung erfolgt automatisch durch HPS, außer Sie geben uns ausdrücklich bekannt, dass Sie kein Zimmer benötigen. Die All-inklusive-Pauschale des Hotels entnehmen Sie bitte der Auftragsbestätigung, sie richtet sich nach den jeweiligen Preisen des Hotels. Bei Mehrtagesveranstaltungen enthält sie: Übernachtung mit Frühstück, Mittag- und Abendessen, Kaffeepausen und Getränke im Tagungsraum. Bei 1-Tages-Seminaren ist der Mittagstisch im Seminarpreis inbegriffen.
3. Änderungen:
Die Planung unserer Seminare erfolgt langfristig. Manchmal kann es zu Änderungen des Termins, des Seminarortes oder des Trainers kommen. Im Rahmen unserer Qualitätssicherung setzen wir fallweise ein 2-Personen-Trainerteam (ohne Mehrkosten für Sie) ein. Mindest-Teilnehmer-Anzahl: 6 angemeldete Personen 4 Wochen vor Seminarbeginn. Wir bitten um Verständnis und informieren Sie über allfällige Änderungen sobald als möglich.
4. Storno-Bedingungen:
Eine Stornierung bis 4 Kalenderwochen vor Seminarbeginn ist kostenfrei, danach verrechnen wir 50 % bzw. 10 Werktage vor Seminarbeginn die vollen Seminarkosten. Achtung: Storno = jeder Rücktritt, auch Krankheit und Verschiebung! Nennen Sie uns einen Ersatzteilnehmer, der Ihren Platz einnimmt, dann entfällt natürlich die Stornogebühr. Bitte stornieren Sie nur schriftlich bzw. per Fax!
5. HPS Storno-Schutz:
Durch die Buchung des HPS Storno-Schutzes reduzieren Sie im Falle einer Stornierung die Storno-Kosten lt. Pkt. 4 auf einen Selbstbehalt von 20% der Teilnahmegebühr. Der Schutz gilt für Stornierungen innerhalb von 4 Wochen vor Seminarbeginn, gleichgültig aus welchem Grund. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Die Gebühr für den HPS Storno-Schutz beträgt € 85,-- exkl. Ust. je Trainingstermin und je Teilnehmer. Dieser Betrag wird bei Anmeldung separat in Rechnung gestellt. Der Schutz tritt ab dem Tag der Einzahlung in Kraft und gilt nur für den betreffenden Teilnehmer und den gewählten Seminartermin. Der HPS Storno-Schutz gilt ausschließlich für die Teilnahmegebühr.
FÜR INTERNE TRAININGS
1. Seminarpreis
Neben der Seminarleitung beinhalten unsere Seminarpreise das Honorar des technischen Assistenten (bei allen 3- und 2,5-Tages-Trainings), die Spezial-Videotechnik (2 Anlagen), die Datenprojektion, sowie umfangreiche Teilnehmerunterlagen (inkl. persönlicher DVD und seminarrelevantem Fachbuch, soweit vorgesehen). Ausgenommen sind lediglich Geräte, die üblicherweise in Seminarräumen zur Verfügung stehen (OHP, Flipcharts, TV-Monitor,.....).Ebenfalls im Preis enthalten ist die umfangreiche Seminarvor- und -nachbereitung, d.h.
Seminarvorbereitung:
Beinhaltet ein Briefinggespräch mit Ihrem Trainingsleiter und etwa 3 Wochen vor Seminarbeginn übermitteln wir Ihnen die Vorbereitungsaufgaben und Fragebogen zur Weiterleitung an die Seminarteilnehmer.
Seminarbericht:
Nach Seminarende erhalten Sie einen detaillierten Abschlussbericht, der die wichtigsten Punkte des Seminars aus Teilnehmer-, Trainer- und Institutssicht für Sie zusammenfasst.
Der Seminarpreis (exkl. Ust.) - samt allen angeführten Nebenleistungen – gilt für die im Angebot bzw. in der Seminarbeschreibung angeführte maximale Teilnehmerzahl. Jeder zusätzliche Teilnehmer erhöht diesen Preis proportional, nicht erschienene Teilnehmer begründen keinen Anspruch auf Preisreduktion.
2. Reise- und Aufenthaltskosten
Zum angeführten Preis kommen noch die effektiven Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten des Trainers und des Assistenten (Flugkosten / Business Class, Taxi bzw. amtliches Kilometergeld, Parkgebühren).
An- und Abreisezeiten sind bei unseren 3-Tages-Intensiv-Trainings bis zu 4 Stunden je Richtung im Preis enthalten. Einen größeren Zeitaufwand berechnen wir extra mit € 150,- pro weiterer Stunde.
3. Wochenend- und Feiertagszuschlag
Unsere Seminare führen wir auf Ihren Wunsch auch an Samstagen bzw. Sonn- und Feiertagen durch, in diesem Fall verrechnen wir einen fixen Zuschlag von € 700,- pro Tag.
4. Seminarräumlichkeiten:
Zu einem gelungenen Seminar gehört auch die richtige Umgebung für die Teilnehmer. Sie buchen das Hotel oder Institut Ihrer Wahl. Von uns bekommen Sie genaue Informationen, was wir für das Seminar an Ausstattung und Räumlichkeiten brauchen. Um die hohe Qualität unserer Seminare nicht zu gefährden, können unsere Trainer bei nicht geeigneten Seminarbedingungen das Seminar noch vor Ort absagen (zu vollen Stornokosten).Bei der Organisation sind wir gerne behilflich: von der Hotelempfehlung bis zur Seminarraum-Checkliste.
5. Änderungen:
Der vereinbarte Trainer kann kurzfristig (z.B. krankheitsbedingt) ausfallen. In diesem Fall setzen wir – nach Rücksprache mit Ihnen – einen anderen HPS-Trainer ein.
6. Copyright – Sie können alles gerne kopieren, aber
... nur für Ihren persönlichen Zweck als PräsentatorIn (also nicht z.B. für gewerbliche Zwecke als Trainer). Die im Zuge eines Seminars oder einer Projektarbeit von uns beigestellten Unterlagen sind und bleiben geistiges Eigentum von HPS und stehen ausschließlich jenen Personen zur persönlichen Verfügung, die an der Veranstaltung teilgenommen haben. Die darüber hinausgehende - auch firmeninterne – Verbreitung und Nutzung dieses Materials ist an unsere vorherige, schriftliche Zustimmung gebunden.
7. Unsere "ärztliche" Schweigepflicht
Wir arbeiten für unterschiedliche Firmen, die oft im Wettbewerb zueinander stehen. Trainer und Assistenten sind zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet - das betrifft selbstverständlich auch Vorkommnisse im persönlichen Bereich. Wir ersuchen deshalb um Verständnis, dass wir auch dem Auftraggeber gegenüber keine Auskünfte über das Verhalten oder die Fortschritte einzelner Teilnehmer erteilen.
8. Zahlungsbedingungen – gute Leute wollen schnell bezahlt werden ...
... und dazu gehören unsere Trainer. Deshalb gilt: Unsere Rechnungen sind bei Erhalt prompt fällig, das heißt 8 Tage netto Kassa – bitte ohne jede Abzüge! Bei Zahlungsverzug des Kunden können jedenfalls Verzugszinsen in der Höhe von 10 % pro Jahr gefordert werden. In diesem Fall wird zudem eine Zahlungserinnerung versandt, wofür HPS Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellt. Nach erfolgloser Mahnung kann HPS Inkassoinstitute bzw. Rechtsanwälte mit der Einbringlichmachung betrauen. Der Kunde ist verpflichtet, die damit einhergehenden, zur zweck-entsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu ersetzen. Sämtliche Preise in unserem Programm, auf Preislisten und Angeboten verstehen sich zuzüglich der nach den österreichischen Vorschriften zur Anwendung gelangenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
9. Stornos und Verschiebungen
Niemand sagt gerne ab – so etwas ist für Sie als Organisator genauso unangenehm wie für uns. Da Seminare aber meist langfristig geplant werden, ist es bei Absagen für uns sehr schwierig, auch erstklassige Trainer kurzfristig wieder anderweitig einzusetzen. Wir ersuchen deshalb um Verständnis, dass Stornos und Verschiebungen nach erfolgtem Auftrag bzw. nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung in folgenden Fällen Kosten für Sie verursachen – unabhängig von den Gründen Ihre Absage:
Seminarstornierung:
Ab 8 bis 4 Wochen vor Seminarbeginn 20%, 4 bis 2 Wochen 40%, 2 Wochen bis 8 Tage 60%, danach 75% des Seminarpreises, und ab 1 Tag vor Seminarbeginn 100% des Seminarpreises.
Seminarverschiebungen sind bis 8 Wochen vor dem gebuchten Termin kostenfrei, ab 8 bis 4 Wochen vor Seminarbeginn verrechnen wir 10% des Seminarpreises als Manipulationsgebühr, wenn das Seminar innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglichen Termin durchgeführt wird. Ab 4 Wochen vor Seminarbeginn gelten unsere Stornobedingungen.
10. Gerichtsstand:
Wir werden keinen Richter brauchen, aber wenn, dann in Wien!
Für alle im Konsensweg nicht beilegbare Streitigkeiten gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien als Gerichtsstand vereinbart.
... und all das gilt, wenn Sie buchen!
Sie erklären sich durch Ihre schriftliche oder mündliche Auftragserteilung mit diesen Bedingungen voll einverstanden, außer wir haben mit Ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.