Die Bildungsförderung gehört in den Verantwortungsbereich der einzelnen Bundesländer.
Wir empfehlen Ihnen, den jeweils aktuellen Status auf der entsprechenden Homepage abzurufen.
Förderungen von Personen
- AMS-ESF / Ziel 2: Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF. Die Auswahl der Qualifizierungsmaßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplans gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt zwei Drittel der Kursgebühren. Folgende Personen sind förderbar: Frauen, Männer ab 45 Jahre, unqualifizierte Männer unter 45 Jahre im Rahmen von JobRotations-Projekten oder Qualifizierungsverbünden, Personen die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. im Elternkarenzurlaub befinden. Mehr Infos unter http://www.ams.at/sfu/14183.html
- Weiterbildungskonto: Grundsätzlich fördert der waff jene Kosten, die der/die Antragsteller/in bei beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen persönlich zu tragen hat - das sind: die Kurs- und Seminarkosten, sowie Prüfungsgebühren.Die Höhe der Förderung finden Sie unter http://www.waff.at
Förderungen von Unternehmen
- Qualifizierungsverbünde: Ein Qualifizierungsverbund besteht aus mindestens drei voneinander unabhängigen Unternehmen. Gemeinsam wird ein maßgeschneidertes Qualifizierungsprogramm entwickelt, koordiniert und von externen Anbietern durchgeführt. Ein Unternehmen übernimmt die zentrale Projektkoordination. Gefördert werden 50% der Qualifizierungskosten bis zu einem Maximalbetrag von € 40.000,- pro Unternehmen. Mehr Infos unter http://www.waff.at
- Geförderte Personalentwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen: Eine neue Förderung bietet der waff für KMU an, die Zukunftsmärkte in den neuen EU-Mitgliedsländern in Osteuropa erschließen wollen: Im Rahmen des Programms "Personal entwickeln für Europa" werden 50 Prozent an Aus- und Weiterbildungskosten (maximal € 5.000,--) vom waff gefördert, sofern diese Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von Exportchancen in den neuen EU-Ländern (Baltische Staaten, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien) entstehen. Im Mittelpunkt der neuen Förderung steht der Erwerb von Fachsprachen. Es können aber auch andere, zB. rechtliche Qualifizierungen im Zeitraum von 18 Monaten gefördert werden. Die geförderten Qualifizierungsmaßnahmen müssen im Förderzeitraum beginnen und enden. Mehr Infos unter http://www.waff.at
- Innovationsvorhaben umsetzen und Ihre MitarbeiterInnen zielgerichtet qualifizieren! Förderungen können an alle kleinen und mittleren Unternehmen vergeben werden, die ihre gewerbliche Tätigkeit seit mehr als 24 Monaten in Wien erfolgreich ausgeübt haben. Mehr Infos unter http://www.waff.at
- Bildungsfreibetrag: Seit 1.1.2002 können Unternehmen einen Bildungsfreibetrag von 20% der angefallenen Kosten steuerlich geltend machen. Fragen Sie Ihren Steuerberater.